Planung

Vom Entwurf zum Einreichplan

Bei der Planung sind der Phantasie kaum Grenzen gesetzt. Egal worum es sich bei Ihrem Projekt handelt – wir übernehmen gerne die Planung um Ihre Ideen und Wünsche zu realisieren. Gemeinsam lassen wir Ihr Vorhaben am Plan entstehen. Auch alle Einreichunterlagen wie beispielsweise Baubeschreibung und Energieausweise werden ausgestellt.

Was ist eigentlich ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist mit dem Typenschein für Ihr Auto vergleichbar. Viele interessante Kennwerte Ihres Hauses sind darin enthalten, wie zum Beispiel der zu erwartende Heizenergieverbrauch. Je nach Bundesland sind die Berechnungsmodelle etwas unterschiedlich. Der wichtigste Kennwert ist aber in jedem Energieausweis enthalten:

  • Die Energiekennzahl für Ihr Haus (=der spezifische Heizwärmebedarf).
  • Der „Gesamt-Energie-Effizienz-Faktor“ (fGEE) ist seit 2012 in neuen Ausweisen angeführt. Er stellt einen Vergleichswert mit einem Referenzgebäude dar.

Der Energieausweis muss von einer befugten und qualifizierten Person ausgestellt werden.

Wann wird ein Energieausweis benötigt?

  • bei allen neuen Gebäuden (bereits beim behördlichen Bauverfahren),
  • bei umfassender Sanierung,
  • bei Zu- und Umbauten,
  • bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung von Häusern, Wohnungen, Büros oder Betriebsobjekten.

Die Gültigkeitsdauer des Energieausweises beträgt maximal zehn Jahre.